Verein
Zusammenarbeit mit klaren Zuständigkeiten
Die Wohnhilfe Thun bietet verschiedene Unterstützungsangebote rund ums Wohnen. Fachstellen, Gemeinden und Behörden können sich direkt an die zuständigen Angebote wenden, wenn eine Person Unterstützung bei ihrer Wohnsituation benötigt.

Zusammenarbeit
Vergleich
Was wir nicht übernehmen
- Die Wohnhilfe übernimmt keine Aufgaben ausserhalb des vereinbarten Auftrags.
- Eine Vermittlung an die Wohnhilfe bedeutet nicht automatisch, dass eine Wohnlösung gefunden werden kann.
- Die Verantwortung für weitere notwendige Unterstützung bleibt bei den jeweils zuständigen Stellen.
- Bei der Notschlafstelle handelt es sich um eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit und nicht um eine längerfristige Wohnlösung.
Was Fachstellen und Behörden von uns erwarten können
- klare Zuständigkeiten und definierte Aufträge
- fachliche und verbindliche Zusammenarbeit
- transparente Kommunikation
- Unterstützung entsprechend dem jeweiligen Angebot
Ablauf
Ablauf der Zusammenarbeit
1
Anfrage
Fachstelle oder Behörde nimmt Kontakt mit dem passenden Angebot auf.
2
Abklärung
Die Situation und der konkrete Unterstützungsbedarf werden gemeinsam geklärt.
3
Vereinbarung
Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen werden festgelegt.
4
Zusammenarbeit
Die Wohnhilfe unterstützt im Rahmen des jeweiligen Auftrags und arbeitet bei Bedarf mit weiteren beteiligten Stellen zusammen.